Willkommen in meiner Kanzlei mit den Schwerpunkten
Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht.

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche...

Die eigene Erfahrung oder Beobachtungen im persönlichen Umfeld zeigen dass an diesem Sprichwort etwas dran ist. Warum ist das so? Sollte nicht automatisch auf „Recht haben“ auch „Recht bekommen“ folgen?

Dem ist ja – wenn es rechtlich möglich ist – auch so, allerdings nicht unbedingt „automatisch“! Es reicht nicht, einem rechtlichen Problem oder einer Klage mit dem „gesundem Menschenverstand“ oder „Gerechtigkeits­empfinden“ zu begegnen.

Link zum Video Das deutsche Arbeits-, Sozial-, und Medizinrecht ist sehr komplex. Als in diesen drei Rechtsgebieten erfahrene Anwältin arbeite ich darauf hin, durch Beratung und Verhandlungen bereits im Vorfeld eines Prozesses für Sie eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Vereinbarung zu erreichen. Sollte ein Prozess sich jedoch nicht vermeiden lassen vertrete ich Sie auch vor allen Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichten.

Wenn Sie also eine Anwältin Ihres Vertrauens suchen, die Sie in allen Fragen des Arbeits-, Sozial- und Medizinrechts kompetent berät, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Rufen Sie an: 0511 898 498 00 oder nutzen Sie dieses Formular.

Zu guter Letzt… werde ich auch für Sie tätig, wenn Sie meine Unterstützung in weiteren angrenzenden Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Familienrecht, benötigen. Häufig kommt es insbesondere im Sozialrecht und / oder im Medizinrecht inhaltlich zu Überschneidungen. Sprechen Sie mich einfach an.


Arbeitrecht Symbolbild
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.


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Sozialrecht Symbolbild
Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Medizinrecht Symbolbild
Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander.

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