Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche...
volkstümliches Sprichwort
Die eigene Erfahrung oder Beobachtungen im persönlichen Umfeld zeigen dass an diesem Sprichwort etwas dran ist. Warum ist das so? Sollte nicht automatisch auf „Recht haben“ auch „Recht bekommen“ folgen?
Dem ist ja – wenn es rechtlich möglich ist – auch so, allerdings nicht unbedingt „automatisch“! Es reicht nicht, einem rechtlichen Problem oder einer Klage mit dem „gesundem Menschenverstand“ oder „Gerechtigkeitsempfinden“ zu begegnen.
Das deutsche Arbeits-, Sozial-, und Medizinrecht ist sehr komplex. Allein das Sozialgesetzbuch umfasst zwölf Bände und sechs weitere in speziellen Gesetzen geregelte Bereiche. Das Arbeitsrecht ist unübersichtlich in zahllosen Gesetzen und Tarifverträgen geregelt und wird stark durch Richterrecht geprägt. Dagegen ist das Medizinrecht nicht so sehr durch Gesetze, sondern im Wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelt worden.
Um Recht zu bekommen muss man sich in diesen Regelungen auskennen und sie anzuwenden wissen.
Als in diesen drei Rechtsgebieten erfahrene Anwältin arbeite ich darauf hin, durch Beratung und Verhandlungen bereits im Vorfeld eines Prozesses für Sie eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Vereinbarung zu erreichen.
Sollte ein Prozess sich jedoch nicht vermeiden lassen vertrete ich Sie auch vor allen Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichten.
Wenn Sie also eine Anwältin Ihres Vertrauens suchen, die Sie in allen Fragen des Arbeits-, Sozial- und Medizinrechts kompetent berät, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Rufen Sie an: 0511 898 498 00 oder nutzen Sie dieses Formular.
Zu guter Letzt… werde ich auch für Sie tätig, wenn Sie meine Unterstützung in weiteren angrenzenden Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Familienrecht, benötigen. Häufig kommt es insbesondere im Sozialrecht und / oder im Medizinrecht inhaltlich zu Überschneidungen. Sprechen Sie mich einfach an.