Das Medizinrecht beinhaltet in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander. Viele Ärzte und Kliniken in Deutschland leisten trotz sich stetig verschlechternder Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit. Doch auch (oder gerade) in der hochentwickelten Medizin sind menschlich verursachte Fehlleistungen und Komplikationen nicht immer auszuschließen. Um medizinische Sachverhalte und Zusammenhänge aufzuklären und juristisch zu bewerten bedarf es einiger Erfahrung.
Im Rahmen des Medizinrechts berate ich Sie zum Arzthaftungsrecht und unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ärzten und Krankenhäusern wegen Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehlern, aber auch sonstiger Pflichtverstöße im Rahmen des Arzt-Patienten bzw. Patienten-Krankenhausverhältnisses.
Die Durchsetzung beginnt in der Regel mit Verhandlungen zwischen Patient bzw. seinen Anwälten und der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Krankenhauses. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten oder ein für den Patienten kostenloses Gutachten bei der zuständigen ärztlichen Schlichtungsstelle einzuholen. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, bleibt immer die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Zu beachten ist hier die 3-jährige Verjährungsfrist, die ab dem Ende der Behandlung zu laufen beginnt!
Sind Sie selbst als Arzt tätig, berate ich Sie zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes wie zum: