Unser Alltag ist nicht immer leicht. Er kann durch Unfall, Krankheit, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Trennung von Lebenspartnern / Ehegatten oder Arbeitslosigkeit aus dem Gleichgewicht geraten und uns ungewollt in eine Situation bringen, die wir allein nicht mehr meistern können. Hier stellt sich die Frage, welche Einrichtung, welcher Sozialträger zur Hilfe verpflichtet ist. Ich helfe Ihnen, das Sozialrecht mit seinen vielfältigen Regelungskreisen zu durchdringen und setze für Sie Ihre Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern und Sozialversicherungsträgern durch, so dass Sie wieder ins Gleichgewicht kommen können!
Zum Leistungsspektrum des Sozialrechts gehören die Beratung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vom Verwaltungsverfahren, über den Widerspruch bis zur Klage und im Einstweiligen Rechtschutz insbesondere bei:
»Welche Kosten entstehen im Sozialrecht?