Sozialrecht

Sozialrecht Unser Alltag ist nicht immer leicht. Er kann durch Unfall, Krankheit, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Trennung von Lebenspartnern / Ehegatten oder Arbeitslosigkeit aus dem Gleichgewicht geraten und uns ungewollt in eine Situation bringen, die wir allein nicht mehr meistern können. Hier stellt sich die Frage, welche Einrichtung, welcher Sozialträger zur Hilfe verpflichtet ist. Ich helfe Ihnen, das Sozialrecht mit seinen vielfältigen Regelungskreisen zu durchdringen und setze für Sie Ihre Ansprüche gegenüber den Sozialleistungsträgern und Sozialversicherungsträgern durch, so dass Sie wieder ins Gleichgewicht kommen können!

Zum Leistungsspektrum des Sozialrechts gehören die Beratung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vom Verwaltungsverfahren, über den Widerspruch bis zur Klage und im Einstweiligen Rechtschutz insbesondere bei:

  • Konflikten mit Berufsgenossenschaften als gesetzlicher Unfallversicherungsträger wegen der Ablehnung von Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit wegen eines Arbeitsunfalls oder Berufsunfähigkeit wegen einer Berufskrankheit.
    Zum Umfang der Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen zum Beispiel:
    • - Heilbehandlung und Heilmittel
    • - Verletzten- und Übergangsgeld,
    • - Verletztenrente,
    • - Beihilfen, Wiedereingliederungsmaßnahmen,
    • - Reha- Maßnahmen,
    • - Renten an Hinterbliebene
  • Arbeitsförderungsrecht, zum Beispiel
    • - Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit,
    • - Teilarbeitslosengeld,
    • - Insolvenzgeld
  • Kinder -und Jugendhilferecht, zum Beispiel
    • - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe
  • Leistungen für Eltern und Kinder, zum Beispiel
    • - Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Bundeskindergeld, Unterhaltsvorschuss
  • Sozialversicherungsrecht
    • - Beitragsrecht
    • - Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger
    • - Statusfeststellung
  • Rentenrecht
    • - Rehabilitationsleistungen
    • - Erwerbsminderungsrente (voll, teilweise, teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufs­unfähig­keit)
    • - Leistungen zur Teilhabe, wie zum Beispiel medizinische Leistungen zur Rehabilitation,
    • - Hinterbliebenenrente (Witwen- und Witwerrente, Voll- und Halbwaisenrente)
    • - Erziehungsrente
  • Schwerbehindertenrecht:
    • - Anträge auf  Gleichstellung und Anerkennung der Schwerbehinderung
    • - Nachteils-Ausgleiche bei Behinderung und Schwerbehinderung nach Eintragung im Schwerbehindertenausweis,
    • - Schwerbehinderung am Arbeitsplatz.
  • Entschädigungsrecht (für Kriegsopfer, Soldaten, Gewaltopfer).
  •  Krankenversicherungsrecht
    • - Leistungen bei Krankheit, wie zum Beispiel Krankenbehandlung, Krankengeld
  • Pflegeversicherung und Heimrecht (Altenheime, Pflegeheime)
  • Elternunterhalt, insbesondere  Unterhaltsforderungen des Sozialamtes gegenüber Angehörigen
  • Hartz IV (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II) und Sozialhilfe

»Welche Kosten entstehen im Sozialrecht?

 

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Ines Kassner
Anwaltskanzlei
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30175 Hannover
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